Tiergesundheit
Gesunde Tiere bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Tierproduktion sowie sichere und schmackhafte Lebensmittel tierischer Herkunft. Die Erhaltung ihrer Gesundheit durch moderne, tierschutzgerechte Haltungsbedingungen, wirksame Maßnahmen zur Förderung der Tiergesundheit sowie zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen ist deshalb sowohl Grundanliegen des Verbraucherschutzes als auch bedeutender Wirtschaftsfaktor.
Der Schutz vor Tierseuchen verlangt ein gut koordiniertes Handeln aller Beteiligten, vom Tierhalter über den Vermarkter bis hin zu Amtstierärzten und Landesbehörden. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz übt dabei die Fachaufsicht über die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ) in den Landkreisen und kreisfreien Städten aus. Dies umfasst die Bereiche:
- Tierseuchenbekämpfung
- Tierkörperbeseitigung
- Tierschutz
- Tierarzneimittelverkehr
Auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung geht es vorwiegend darum, die Einschleppung von Tierseuchen nach Thüringen zu verhindern. Zu diesem Zweck arbeiten tierhaltende Betriebe mit einem Betriebsnummernsystem, das im Falle einer Tierseuche sofort alle relevanten Daten der Nutztierbestände zur Verfügung hält.
Fördermittel werden u.a. für die Errichtung von Tierheimen, Transport-Versorgungsstellen für Tiere und die Verbesserung der Unterbringung von Tieren in Tiergärten bewilligt. Weitere Aufgaben sind die Registrierung und Genehmigung von Tierversuchen und die Kontrolle des pharmazeutischen Großhandels mit Tierarzneimitteln sowie die Herstellung bestimmter Arzneiformen für Tiere.
Kontakt
TLV Abteilung gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Tel.: 0361 57-3815200
Fax: 0361 57-3815020
E-Mail: Abteilung2
Beruf: Tierarzt
Tierärztinnen und Tierärzte benötigen für ihre Tätigkeit eine Approbation oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs nach § 11 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO). Diese erhalten Sie auf Antrag beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV). Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nach § 15b BTÄO eine Genehmigung für das Ausüben bestimmter tierärztlicher Tätigkeiten erteilt werden. Diese Genehmigung ist an Bedingungen geknüpft und wird befristet erteilt.
Informationen zur Antragstellung finden Sie hier:
Informationen zu speziellen Tierkrankheiten
Weiterführende Informationen und Dokumente
Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest
Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe
Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest
Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen im Freistaat Thüringen
Allgemeinverfügung zur Genehmigung der freiwilligen vorbeugenden Impfung gegen die Blauzungenkrankheit
Originaltext im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 10/2018
Allgemeinverfügung zur Genehmigung der freiwilligen vorbeugenden Impfung gegen die Blauzungenkrankheit
Vollzug der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
Mehr Schutz vor Antibiotika-Resistenzen durch Regelungen im Arzneimittelgesetz
Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Varroatose
Auf der Grundlage der Bienenseuchen-Verordnung hat das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) am 14. Mai 2019 eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Varroatose für alle in Thüringen gehaltenen Bienenvölker erlassen.
Hinweise zu den Anwendungs- und Abgabe-Belegen (AUA-Belege)
Für Nachweise gemäß § 13 Abs. 1 der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)
Tularämie (Hasenpest)
Hinweise und Maßnahmen