Ionisierende Strahlung
Ionisierende Strahlen sind Röntgen- und Gammastrahlung (hochfrequente elektromagnetische Wellen), sowie Alpha-, Beta- und Neutronenstrahlung (Teilchenstrahlung). Durch das Einwirken ionisierender Strahlung können in Abhängigkeit von Art und Dauer der Strahlenexposition Gesundheitsschäden entstehen. Um diese Gesundheitsschäden zu verhindern, gibt es gesetzliche Regelwerke (Strahlenschutzgesetz, Strahlenschutzverordnung) sowie zahlreiche Verwaltungsrichtlinien. Darin sind die Regeln für den Umgang mit und die Anwendung von ionisierender Strahlung sowie die zugehörigen Grenzwerte festgelegt. Der Umgang mit ionisierender Strahlung ist grundsätzlich genehmigungs- oder anzeigepflichtig.
Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) überwacht und berät Betreiber von Röntgenanlagen, Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (z.B. Beschleuniger) sowie die Anwender von radioaktiven Stoffen in Forschung, Technik und Medizin. Bei Funden radioaktiver Stoffe kümmern sich TLV-Experten um deren Sicherstellung und fachgerechte Entsorgung.
Weitere Informationsquellen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz)
Kontakt
TLV Abteilung gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz
Dezernat 21
Karl-Liebknecht-Str. 4
98527 Suhl
Tel.: 0361 57-3814302
Fax: 0361 57-3814398
E-Mail: Strahlenschutz