Herstellung von Lebensmitteln
Betriebszulassung
Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft in den Verkehr bringen wollen, benötigen eine Zulassung. Diese Zulassung erfolgt auf der Grundlage folgender Rechtsvorschriften:
- § 9 der Verordnung über die Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel- Hygieneverordnung- Tier-LMHV)
- Verordnung (EU) 2017/625 Artikel 148 sowie das
- EU-Hygienepaket, bestehend aus: Verordnung (EU) 2019/624 und Verordnung (EU) 2019/627; Verordnung (EG) 853/2004 - Art. 4 und Anhang III sowie Verordnung (EG) 852/2004 - Art. 6 und Anhang II
Eine Betriebszulassung wird für die Art der einzelnen Tätigkeiten, z. B. Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung oder Verpacken, erteilt. Ausnahmen von der Zulassungspflicht bestehen für reine Transport- oder Lagertätigkeiten ohne Temperaturregelungen sowie für bestimmte lokale Formen des Einzelhandels.
Die Zulassung richtet sich nach der Betriebsart und der Herstellungs- bzw. Bearbeitungsmenge des Betriebes, sie wird in Abhängigkeit von der Betriebsart und -größe entweder vom Dezernat „Lebensmittelüberwachung“ des TLV oder vom zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erteilt. Auch Milch und Fisch verarbeitende Betriebe, bestimmte Hersteller von Eiprodukten oder Großküchen unterliegen der Zulassungspflicht.
Das Zulassungsverfahren beginnt mit der Antragstellung des Lebensmittelunternehmers. Nach Prüfung der vorgelegten Betriebsunterlagen erfolgt eine Vor-Ort-Begehung, bei der kontrolliert wird, ob die gesetzlichen Hygieneanforderungen der EU eingehalten werden. Mit der Zustellung des Zulassungsbescheides erhält das Unternehmen eine Zulassungsnummer. Dieses ovale Identitätskennzeichen auf den Produkten dient der Rückverfolgbarkeit des Produktes, vom Handelsbetrieb bis zum Hersteller.
Kontakt
TLV Abteilung gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Tel.: 0361 57-3815200
Fax: 0361 57-3815020
E-Mail: Abteilung2
Weiterführende Informationen und Dokumente
BVL Betriebslisten
Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe für den Handel mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs in Deutschland (BLtU) sowie Liste der gemäß Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zugelassenen Betriebe für den Handel mit Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs