Krankenhaushygiene und Hygieneplanung
Krankenhaushygiene
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TLV Abteilung Gesundheitsschutz
Dezernat Infektionsepidemiologie
Herr Böhme / Herr Mitic
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Tel.: 0361 57-3815 314 od. 315
Fax: 0361 57-3815 031
E-Mail: Infektionshygiene
Rahmenhygienepläne
Entsprechend § 36 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) müssen Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kindertagesstätten, Schulen und Heime), Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Asylunterkünfte, Justizvollzugsanstalten und andere Einrichtungen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen. Sie unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das zuständige Gesundheitsamt. Analog gilt dies für Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Rehabilitationseinrichtungen u.a. gemäß § 23 Abs. 5 IfSG. Auch Zahnarztpraxen, Arztpraxen und Praxen für ambulante Operationen müssen nach der Thüringer medizinischen Hygieneverordnung (§ 5 ThürmedHygVO) Hygienepläne erstellen und können durch die Gesundheitsämter infektionshygienisch überwacht werden. Einrichtungen und Unternehmen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass durch Tätigkeiten am Menschen Krankheitserreger über Blut übertragen werden wie Tattoo-, Piercing- und Kosmetikstudios sowie Einrichtungen der medizinischen Fußpflege können ebenfalls überwacht werden. Auch für diese ist die Erstellung von einrichtungsbezogenen Hygieneplänen zu empfehlen.
Für die Erstellung dieser Hygienepläne dienen Rahmenhygienepläne als Unterstützung, Handlungshilfe und Beispiel. Die Rahmenhygienepläne sollen sowohl für die Einrichtungen selbst als auch für die in der Überwachung tätigen Behörden eine Hilfe geben und die bundeslandübergreifende Standardisierung fördern. Sie bieten einen umfassenden Überblick über gesetzliche Regelungen, Vorschriften und aktuelle Richtlinien. Integriert sind auch Erfahrungen auf dem Gebiet der Kommunal- und Krankenhaushygiene. Die hier verfügbaren Rahmenhygienepläne wurden von einem Länderarbeitskreis erstellt, in dem erfahrene Hygieniker mehrerer Bundesländer zusammenarbeiten. Dieser Arbeitskreis wurde im Jahr 2000 mit Veröffentlichung des Infektionsschutzgesetzes gegründet und hat seitdem für die meisten im IfSG genannten Einrichtungen Rahmenhygienepläne erarbeitet.
Da sich gesetzliche Bestimmungen bzw. Empfehlungen von Zeit zu Zeit ändern und neue Aspekte der Infektionshygiene zu integrieren sind, werden die Rahmenhygienepläne regelmäßig aktualisiert und erscheinen dann als überarbeitete Fassungen.