Infektionsschutz
Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden meldepflichtige Krankheiten in Deutschland erfasst.
Bei Verdacht auf eine Infektionskrankheit werden vom zuständigen Gesundheitsamt labordiagnostische Untersuchungen (z.B. an Blutproben) veranlasst, um festzustellen, ob es sich um eine meldepflichtige Erkrankung handelt. Ist der Erregernachweis positiv, werden von den zuständigen Gesundheitsbehörden Maßnahmen eingeleitet, um eine weitere Verbreitung der Krankheitserreger zu unterbinden.
Weiterführende Informationen und Dokumente
Merkblätter und Publikationen zum Infektionsschutz
MRE-Netzwerk
Regionale MRE-Netzwerke in Thüringen und Informationen zum Umgang mit multiresistenten Erregern (MRE)
Informationen zu Infektionskrankheiten A - Z
Robert-Koch-Institut (RKI)
Kontakt
TLV Abteilung Gesundheitsschutz
Dezernat Infektionsepidemiologie
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Tel.: 0361 57-3815 310
Fax: 0361 57-3815 031
E-Mail: Gesundheitsschutz
Jahresberichte
In epidemiologischen Jahresberichten werden die im Freistaat Thüringen gemeldeten und übermittelten meldepflichtigen Infektionskrankheiten zusammengefasst und analysiert. Die gesetzliche Grundlage bilden das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Thüringer Infektionskrankheitenmeldeverordnung (ThürIfKrMVO).
SurvStat@RKI
Abfrage der Meldedaten nach IfSG