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Aktuelle Informationen zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)

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Eine Hand in einem blauen Handschuh hält ein Teströhrchen.

Gesundheitsschutz

Die Abteilung Gesundheitsschutz nimmt eine Vielzahl Aufgaben des humanmedizinischen Gesundheitsschutzes wahr.  Sie besteht aus den Dezernaten:

  • Infektionsepidemiologie
  • Umwelthygiene
  • Medizinische Mikrobiologie
  • Gentechniküberwachung, Virologie
  • Immunprophylaxe und Pandemievorsorge

Die Grundlage unseres Handelns bildet größtenteils das Infektionsschutzgesetz. Die Mitarbeiter arbeiten eng mit den Thüringer Gesundheitsämtern zusammen, beraten zu Fragen aus den genannten Fachgebieten, sammeln und evaluieren wissenschaftliche Erkenntnisse und erarbeiten auf deren Grundlage Entscheidungshilfen, Informationsmaterialien sowie fachspezifische Stellungnahmen. Gemeinsames Ziel ist es, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schädigungen des Menschen zu vermeiden oder zu verringern.

In den Laboren werden mikrobiologische, molekularbiologische, chemische und physikalisch-chemische Untersuchungen durchgeführt. Die Proben werden von den Thüringer Gesundheitsämtern eingesandt. Unsere Laboruntersuchungen dienen der amtlichen Trink- und Badewasserüberwachung, der Bestimmung von Schadstoffen in der Innenraumluft, der Kontrolle der Hygiene in Krankenhäusern, der Überwachung gentechnischer Labore und dem Nachweis meldepflichtiger Infektionserreger (Bakterien, Parasiten, Viren).

Der Bereich Infektionsepidemiologie umfasst die Erfassung, Bewertung und Berichterstattung über das Auftreten meldepflichtiger Krankheitserreger und Infektionskrankheiten in Thüringen.

Ziel des zur Abteilung gehörenden Vorsorgezentrums für Kinder ist es, den Kinderschutz und die Kindergesundheit zu fördern. Die Grundlage dafür ist das Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen.

Auf dem Gebiet der Trink- und Badegewässerüberwachung werden die Fachaufsicht über die Gesundheitsämter sowie die Aufgaben der Unabhängigen Stelle nach Trinkwasserverordnung wahrgenommen.

Laborkatalog
Informationen zu unseren Laborleistungen sowie zu Entnahme, Lagerung und Transport von Probenmaterial

Medizinische Mikrobiologie

Das Dezernat führt bakteriologische, mykologische und parasitologische Untersuchungen zum Nachweis humanpathogener Krankheits- und Seuchenerreger durch.
Auftraggeber sind Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Landesgemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber, Krankenhäuser und andere medizinische Institutionen.
Zu den Arbeitsschwerpunkten gehören der labordiagnostische Nachweis meldepflichtiger Infektionserreger nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die mikrobiologische Diagnostik bei lebensmittelbedingten Erkrankungen, Wundinfektionen, übertragbaren Erkrankungen der Atemwege, Meningitis sowie bei sexuell übertragbaren Krankheiten.

Zur Unterstützung epidemiologischer Ermittlungs- und Überwachungsmaßnahmen werden die Typisierung ausgewählter Krankheitserreger sowie der Nachweis spezifischer Virulenzmarker durchgeführt. Diese Untersuchungen werden auf der Basis phänotypischer und molekularbiologischer Nachweismethoden geführt.

Zum Leistungsspektrum des Dezernate zählt auch die mikrobiologische Untersuchung von Wasserproben auf Anforderung der zuständigen Überwachungsbehörden.

 

Rufbereitschaftsdienst der medizinische Mikrobiologie

Dienstzeiten der Laborbereiche Bakteriologie, Mykologie, Parasitologie und Virologie:

Montag - Freitag 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr. 

Außerhalb dieser Zeiten ist unter 0361  57-3815000 der Rufbereitschaftsdienst der Medizinischen Mikrobiologie erreichbar.

Im  Rahmen der Rufbereitschaft werden dringende Proben für die Labordiagnostik angenommen und untersucht. Außerdem werden Sofortmeldungen der Gesundheitsämter über Erkrankungshäufungen und epidemiologisch bedeutsame Einzelerkrankungen entgegengenommen und an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Formulare und weitere Informationen

Formulare für die Meldung von übertragbaren Krankheiten

Untersuchungsantrag Gruppenerkrankungen 

Untersuchungsantrag Mikrobiologie

Untersuchungsantrag gemäß § 62 AsylG 

Laborkatalog 
Informationen zu den in der Abteilung Gesundheitsschutz durchgeführten Laborleistungen zu Entnahme, Lagerung und Transport von Probenmaterial

Virologie

Im Laborbereich Virologie wird die Labordiagnostik meldepflichtiger und epidemiologisch bedeutsamer viraler Krankheitserreger und die serologische Diagnostik nichtviraler Infektionen für den öffentlichen Gesundheitsdienst, Krankenhäuser und weitere medizinische Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten sowie die Erstaufnahmestelle für Asylbewerber in Thüringen durchgeführt.

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten des Laborbereichs gehören die virologische Surveillance der Influenza (Grippe), die HIV- und Hepatitisdiagnostik, der Nachweis respiratorischer und enteropathogener Viren bei Gruppenerkrankungen und territorialen Ausbrüchen von Atemwegs- und Durchfallerkrankungen.

Weiterführende Informationen und Dokumente

Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V.

Gesellschaft für Virologie e.V.
in Kooperation mit DVV e.V.

Untersuchungsantrag Gruppenerkrankungen

Untersuchungsantrag gemäß §62 AsylG

Untersuchungsantrag Mikrobiologie

Laborkatalog
Informationen zu den in der Abteilung Gesundheitsschutz durchgeführten Laborleistungen, zu Entnahme, Lagerung und Transport von Probenmaterial

Asylsuchende und Gesundheit

Hier finden Sie Informationen für Ärzte und Mitarbeiter der Thüringer Gesundheitsämter.

Zugelassene Befunde für das Zeugnis zum Ausschluss einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose gemäß § 36 Absatz 4 Satz 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat mit Wirkung vom 26.02.2019 als Oberste Landesgesundheitsbehörde folgende Befunde für das ärztliche Zeugnis zum Ausschluss einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose gemäß § 36 Absatz 4 Satz 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zugelassen:

Kinder unter 5 Jahren

  • negativer Tuberkulinhauttest (THT) oder negativer Interferon-Gamma-Release-Assay (IGRA) sowie eine damit einhergehende körperliche Untersuchung ohne pathologischen Befund
     
  • Bei positivem THT bzw. IGRA und/oder pathologischen Befunden, die auf eine Tuberkulose hinweisen, muss eine ansteckungsfähige Lungentuberkulose mittels Thorax-Röntgenuntersuchung ausgeschlossen werden.

Personen ab 5 Jahren

  • negativer Interferon-Gamma-Release-Assay (IGRA) sowie eine damit einhergehende körperliche Untersuchung ohne pathologischen Befund

oder

  • Thorax-Röntgenaufnahme sowie eine damit einhergehende körperliche Untersuchung ohne pathologischen Befund

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz