Eichvollzug
Was bedeutet Eichen?
Der Begriff "Eichen" wird im Sprachgebrauch oft mit „Kalibrieren“ verwechselt. Im Unterschied zur „Kalibrierung“, bei der die Abweichung eines Messwertes von einem Normal festgestellt und attestiert wird, geht die Eichung deutlich darüber hinaus.
„Eichen“ ist das gesetzlich vorgeschriebene Prüfen von Messgeräten. Dabei wird anhand einer Beschaffenheitsprüfung festgestellt, ob die Messgeräte eichfähig sind. Bei der darauffolgenden messtechnischen Prüfung wird geprüft, ob das Messgerät die festgelegten Fehlergrenzen einhält und sonstigen Anforderungen entspricht, die in der Eichordnung oder in EU-Richtlinien festgelegt sind.
Die bei der Prüfung verwendeten Messmittel und Messgeräte sind wie bei der „Kalibrierung“ auf die nationalen Normale zurückgeführt und verfügen über höchste Präzision. Sind alle Anforderungen erfüllt, wird mit der Stempelung des Messgerätes die Eichung abgeschlossen.
Die Eichung erfolgt in Deutschland durch die Eichbehörden der 16 Bundesländer sowie für den Bereich der Versorgungsmessgeräte durch von den Eichbehörden überwachte staatlich anerkannte Prüfstellen.
Kontakt
Abteilung 7 - Prof. Dr. Kühn
Unterpörlitzer Strasse 2
D-98693 Ilmenau
Tel.: 03677 850-0
Fax: 03677 850-400
E-Mail: Abteilung7
Taxameter-Eichung
Terminvergabe für Taxen und Mietwagen
www.eichamt.de
Portal für das gesetzliche Messwesen in Deutschland
Hinweise zum Eichrecht im Bereich der Elektromobilität
Für die Aufladung von Elektro-Fahrzeugen ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur in vollem Gange. Mit der Ladeinfrastruktur sind aus Gründen des Verbraucherschutzes Messsysteme betroffen, die in den Anwendungsbereich des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) fallen. Deshalb sind die dort enthaltenen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten.
Rückerstattung des monatlichen Aufwands für das Laden an den heimischen Ladeeinrichtungen gegenüber dem Arbeitgeber
Information der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) für Betreiber, Stand: 23.01.2020
Umgang mit AC- und DC-Ladesäulen
Hinweise des TLV für Betreiber und Verwender
Umgang mit DC-Ladesäulen ab dem 1. April 2019
Empfehlungen der Nationalen Plattform "Zukunft der Mobilität" (NPM AG 5) vom 18.01.2019
Umgang mit DC-Ladesäulen im Rahmen des Mess- und Eichrechts
Information der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) für Betreiber, Stand: 29.11.2017
Konformitätsbewertung
Neues Mess- und Eichrecht ab 1.1.2015
Im novellierten Eichrecht (MessEG, MessEV) sind mit Inkrafttreten ab 1.1.2015 neben der bisherigen Eichung und Verwendungsüberwachung Aufgaben der Marktüberwachung und des regelkonformen Inverkehrbringens von Messgeräten (Konformitätsbewertung) hinzugekommen.
Informationen des BMWi zum neuen Mess- und Eichgesetz
Was ist beim Inverkehrbringen von Messgeräten/-systemen zu beachten?
Während die Eichung vom Messgeräteverwender beantragt wird, muss nach neuem Eichrecht beim ersten Inverkehrbringen eines Messgerätes bzw. einer Messsystems der Hersteller einen Antrag auf Konformitätsbewertung bei einer Konformitätsbewertungsstelle (KBS) stellen.
Die Konformitätsbewertungsstelle der Eichbehörde erteilt hierzu Auskünfte und hält Informationen bereit.
Kontakt
Konformitätsbewertungsstelle 0118
Unterpörlitzer Straße 2
98693 Ilmenau
Tel. 03677 850-180
Fax. 03677 850-400
E-Mail: Konformitätsbewertung
Allgemeine Informationen zu Konformitätsbewertungsverfahren (PTB)
Zertifizierungsvereinbarung
für die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren der KBS 0118 in Thüringen
Anträge und Formulare zum Mess- und Eichwesen
Verwenderanzeige gemäß §32 MessEG
www.eichamt.de - Portal für das Gesetzliche Messwesen in Deutschland
Mitteilung über die Durchführung messtechnischer Kontrollen (MTK) nach Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Antrag auf Eichung eines Messgeräts
Hinweise zur Eichung von Messgeräten
Online-Terminvergabe für die Eichung und Konformitätsbewertungsverfahren bei Taxametern und Wegstreckenzählern
Formulare für Instandsetzer
Zentraler Thüringer Formularservice