Mess- und Eichwesen
Aufgaben des Mess- und Eichwesens
- Schutz der Bürger und Verbraucher in den Bereichen des geschäftlichen und amtlichen Verkehrs, sowie dem Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz,
- Aufrechterhaltung des lauteren Wettbewerbs der Händler untereinander,
- Bereitstellung einer leistungsfähigen metrologischen Infrastruktur, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Thüringen.
Dazu überwachen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Einhaltung des Einheiten-, des Eich- und des Beschussgesetzes sowie von Teilen des Medizinprodukte- und Waffengesetzes.
Grundlage für diese Tätigkeit ist eine umfassende messtechnische Kompetenz und Ausrüstung.
Darüber hinaus werden technologische Dienstleistungen für die Thüringer Wirtschaft und die Landesverwaltung erbracht.
Die Tätigkeiten der staatlichen Eichverwaltung wirken sich in verschiedensten Bereichen des öffentlichen Interesses aus. So werden im Privathaushalt geeichte Wasser-, Elektizitäts-, Gas- und Wärmezähler eingesetzt. Beim Einkauf wird das Gewicht von Obst, Wurst, Fleisch und vieler anderer Dinge des täglichen Lebens mit geeichten Waagen bestimmt. Auch an der Tankstelle können Sie sich auf die korrekte Menge Treibstoff verlassen, wenn die Zapfsäulen geeicht sind.
Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Eichung von Messgeräten.
Was bedeutet Eichen?
Der Begriff "Eichen" wird im Sprachgebrauch oft mit „Kalibrieren“ verwechselt. Im Unterschied zur „Kalibrierung“, bei der die Abweichung eines Messwertes von einem Normal festgestellt und attestiert wird, geht die Eichung deutlich darüber hinaus.
„Eichen“ ist das gesetzlich vorgeschriebene Prüfen von Messgeräten. Dabei wird anhand einer Beschaffenheitsprüfung festgestellt, ob die Messgeräte eichfähig sind. Bei der darauffolgenden messtechnischen Prüfung wird geprüft, ob das Messgerät die festgelegten Fehlergrenzen einhält und sonstigen Anforderungen entspricht, die in der Eichordnung oder in EU-Richtlinien festgelegt sind.
Die bei der Prüfung verwendeten Messmittel und Messgeräte sind wie bei der „Kalibrierung“ auf die nationalen Normale zurückgeführt und verfügen über höchste Präzision. Sind alle Anforderungen erfüllt, wird mit der Stempelung des Messgerätes die Eichung abgeschlossen.
Die Eichung erfolgt in Deutschland durch die Eichbehörden der 16 Bundesländer sowie für den Bereich der Versorgungsmessgeräte durch von den Eichbehörden überwachte staatlich anerkannte Prüfstellen.
Wirkungsfelder
Schutz der Verbraucher und fairer Wettbewerb
Beim Erwerb von Waren, die in messbaren Mengen abgegeben werden, müssen geeichte Messgeräte verwendet werden. Messtechniker sorgen dafür, dass präzises und manipulationsfreies Messen überall in Thüringen sichergestellt ist und überprüfen zudem, ob die Messgeräte zugelassen sind und richtig gehandhabt werden. Der Eichpflicht unterliegen u.a. Zapfsäulen an Tankstellen, Ladentischwaagen, Verbrauchsmessgeräte wie Wasser-, Gas- und Elektrizitätszähler und Taxameter. Außer den ca. 300.000 Messgeräten, die jährlich geeicht werden, wird auch der Inhalt von verpackten und abgefüllten Produkten überprüft.
Amtliche Messungen und Umweltschutz
Nicht nur im Handel, sondern auch bei amtlichen Messungen von Geschwindigkeitsübertretungen oder des Atemalkoholgehaltes und auch bei Messung der Abgaswerte von Kraftfahrzeugen sichert das Mess- und Eichwesen die Richtigkeit der Messgeräte.
Medizintechnik
Die Exaktheit medizinischer Diagnosen ist entscheidend von der korrekten Funktionsweise der verwendeten medizinischen Messgeräte abhängig. Kontrollen in Arztpraxen und medizinischen Laboratorien werden u.a. an Blutdruckmessgeräten und Tonometern zur Bestimmung des Augeninnendruckes durchgeführt.
Wirtschaft
Messtechnische Dienstleistungen für die Wirtschaft betreffen Präzisionsmesstechnik, die apparative Ausstattung von Laboratorien sowie Großmessanlagen für Tankfahrzeuge und Lasten bis 40 Tonnen. Auf diese Weise übernimmt das TLV Abteilung Mess- und Eichwesen eine Katalysatorfunktion für die Messtechnologiebranche Thüringens.
Weiterführende Informationen und Dokumente
Deutsche Eichbehörden
Im Bereich des Mess- und Eichwesens sind in Deutschland mehrere Organisationen tätig.
Taxameter-Eichung
Terminvergabe für Taxen und Mietwagen
www.eichamt.de
Portal für das gesetzliche Messwesen in Deutschland
Informationen zum Mess- und Eichwesen
Hinweise zum Eichrecht im Bereich der Elektromobilität
Für die Aufladung von Elektro-Fahrzeugen ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur in vollem Gange. Mit der Ladeinfrastruktur sind aus Gründen des Verbraucherschutzes Messsysteme betroffen, die in den Anwendungsbereich des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) fallen. Deshalb sind die dort enthaltenen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten.
Weiterführende Informationen und Dokumente
Rückerstattung des monatlichen Aufwands für das Laden an den heimischen Ladeeinrichtungen gegenüber dem Arbeitgeber
Information der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) für Betreiber, Stand: 23.01.2020
Umgang mit AC- und DC-Ladesäulen (87.0 kB)
Hinweise des TLV für Betreiber und Verwender
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.
Umgang mit DC-Ladesäulen ab dem 1. April 2019
Empfehlungen der Nationalen Plattform "Zukunft der Mobilität" (NPM AG 5) vom 18.01.2019
Umgang mit DC-Ladesäulen im Rahmen des Mess- und Eichrechts
Information der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) für Betreiber, Stand: 29.11.2017
Was ist beim Inverkehrbringen von Messgeräten/-systemen zu beachten?
Während die Eichung vom Messgeräteverwender beantragt wird, muss nach neuem Eichrecht beim ersten Inverkehrbringen eines Messgerätes bzw. einer Messsystems der Hersteller einen Antrag auf Konformitätsbewertung bei einer Konformitätsbewertungsstelle (KBS) stellen.
Die Konformitätsbewertungsstelle der Eichbehörde erteilt hierzu Auskünfte und hält Informationen bereit.
Kontakt
Konformitätsbewertungsstelle 0118
Unterpörlitzer Straße 2
98693 Ilmenau
Tel. 03677 850-180
Fax. 03677 850-400
konformitaetsbewertung@tlv.thueringen.de
Weiterführende Informationen und Dokumente
Allgemeine Informationen zu Konformitätsbewertungsverfahren (PTB)
Informationen für Hersteller, die EU-Taxameter, Fahrpreisanzeiger oder Wegstreckenzähler in Kfz einbauen (723.5 kB)
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.
Zertifizierungsvereinbarung (2.4 MB)
für die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren der KBS 0118 in Thüringen
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.
Neues Mess- und Eichrecht ab 1.1.2015
Im novellierten Eichrecht (MessEG, MessEV) sind mit Inkrafttreten ab 1.1.2015 neben der bisherigen Eichung und Verwendungsüberwachung Aufgaben der Marktüberwachung und des regelkonformen Inverkehrbringens von Messgeräten (Konformitätsbewertung) hinzugekommen.
Informationen des BMWi zum neuen Mess- und Eichgesetz
Anträge und Formulare zum Mess- und Eichwesen
Verwenderanzeige gemäß §32 MessEG
www.eichamt.de - Portal für das Gesetzliche Messwesen in Deutschland
Mitteilung über die Durchführung messtechnischer Kontrollen (MTK) nach Medizinprodukte-Betreiberverordnung (44.8 kB)
Antrag auf Eichung eines Messgeräts (24.2 kB)
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.
Hinweise zur Eichung von Messgeräten (206.5 kB)
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.
Online-Terminvergabe für die Eichung und Konformitätsbewertungsverfahren bei Taxametern und Wegstreckenzählern
Auftrag zur Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens nach RL 2014/32/EU (MID) - ausfüllbares PDF (87.0 kB)
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.
Auftrag zur Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens nach RL 2014/31/EU (NAWID) - ausfüllbares PDF (157.8 kB)
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.
Auftrag zur Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens nach MessEG in Verbindung mit MessEV - ausfüllbares PDF (77.3 kB)
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.
Auftrag zur Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens nach MessEG in Verbindung mit MessEV für Taxameter und Wegstreckenzähler - ausfüllbares PDF (192.5 kB)
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.
Formulare für Instandsetzer
Zentraler Thüringer Formularservice